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Insolvenzrecht

Es existieren zwei Formen der Insolvenz: die Verbraucher- und die Regelinsolvenz. Die Verbraucherinsolvenz bezieht sich auf Privatpersonen bzw. auf ehemalige Selbstständige mit bestimmten Voraussetzungen. Die Regelinsolvenz umfasst juristische Personen oder Selbstständige bzw. Freiberufler.

Bei einer privaten Insolvenz ist es zunächst Pflicht, dass der Verbraucher außergerichtlich durch einen Schuldbereinigungsplan seinen Gläubigern einen Vorschlag zur Schuldentilgung unterbreitet – dies unter Mitwirkung eines Anwalts oder einer anerkannten Schuldnerberaterstelle. Scheitert dieser Versuch, kann er einen Antrag zur Verbraucherinsolvenz stellen.

Die Regelinsolvenz wiederum muss beantragt werden, wenn bei Unternehmen oder Selbstständigen eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Auch eine Überschuldung ist bei Unternehmen als Grund für eine Eröffnung der Regelinsolvenz zugelassen. Um die Regelinsolvenz zu eröffnen, wird ein Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Im Gegensatz zur Privatinsolvenz ist hier kein vorausgehender Einigungsversuch mit den Gläubigern nötig. Stimmen alle Voraussetzungen, wird ein Insolvenzverwalter bestimmt. Im Ergebnis einer Regelinsolvenz wird entschieden, ob das Unternehmen nicht mehr weiterbesteht oder saniert wird, während sich bei Selbstständigen bzw. Freiberuflern eine sogenannte Wohlverhaltensperiode anschließt – diese dauert drei, fünf oder sechs Jahre. Nach dieser Zeit kommt es zur Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung als Befreiung von übrig gebliebenen Verbindlichkeiten kann sowohl im Regel- als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden.

Insolvenzrecht Rechtanwalt Kanzlei Haiger

Beide Formen der Insolvenzen stellen komplexe Verfahren dar und schon eine einzige zu schnell getroffene Entscheidung kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Damit das „Aus“ Ihres Unternehmens oder die Schulden im privaten Bereich nicht zu einer geschäftlichen oder persönlichen Katastrophe wird, begleiten wir Sie fachkundig in allen Phasen des Insolvenzverfahrens und stellen für Sie die Weichen für einen gelungenen Neuanfang.

Wir beraten Sie als Nichtselbständige, Selbständige, Geschäftsführer und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften fachkompetent zu allen Fragen rund um:

  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Regelinsolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiung
  • Prozessführung für und gegen Insolvenzverwalter
  • Inanspruchnahmen als ehemaliger Vorstand oder Geschäftsführer
  • Planung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
  • Insolvenzdelikte