Immobilienrecht
Ob Sie Ihre Immobilie für den eigenen Lebensmittelpunkt nutzen oder vermieten, ob als sichere Geldanlage oder Betriebsstätte: Heutzutage bilden Immobilien einen wesentlichen Schwerpunkt bei der Vermögensbildung im privaten oder unternehmerischen Bereich. Hier kommt das Immobilienrecht vor allem beim Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken zum Zuge – vom ersten Vertragsentwurf über die Beratung rund um Finanzierungsmodalitäten bis hin zur notariellen Beurkundung.
Des Weiteren fällt auch der Bau von Immobilien sowie Aufträge zur Durchführung der Reparaturen von Handwerkern unter dieses Fachgebiet. Und sollten Sie die hohen Bäume in Nachbars Garten empfindlich stören, fällt dieses unter das Nachbarrecht und damit ebenfalls unter das Immobilienrecht.
Als unabhängige Kanzlei vor Ort beraten wir Sie sowohl als Privatperson als auch als Investor und stellen Ihnen unsere gesamte Expertise im Immobilienrecht zur Verfügung.
Wir beraten und begleiten Sie kompetent bei:
- Erwerb oder Verkauf von Grundstücken und Immobilien
- Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen
- Gewährleistungsansprüche
- Werkvertragsrecht
- Angelegenheiten des Finanzierungsdarlehens
- Nachbarrecht